Verordnung erfüllt Vorgaben des Gesetzes nicht

BIrte Pauls, MdL Bild: Birte Pauls

Zum Bericht des Sozialministers über die Durchführungsverordnung nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses erklären der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Baasch, und die pflegepolitische Sprecherin Birte Pauls:

Die im Selbstbestimmungsstärkungsgesetz verankerte umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Pflegebedarf und mit Behinderung wird in dem Entwurf einer Landesverordnung über stationäre Einrichtungen nicht verwirklicht. Deshalb stellt der Verordnungsentwurf einen Rückschritt zum Gesetz dar; er muss dringend überarbeitet werden.

Aus Sicht der SPD brauchen wir: eine größere Wohnfläche der Zimmer, in Pflegeeinrichtungen eine Quote von mindestens 50 % bei den Pflegefachkräften, effektive Mitwirkung von Angehörigen, Betreuern und Ehrenamtlern, Regelung der Möglichkeit anderer Wohnformen, kürzere Übergangsfristen.

Der Dialog über eine menschenwürdige Pflege und Betreuung muss weiter gehen. Wir sind gespannt auf die Veränderungen des Verordnungsentwurfs, den der Sozialminister dem Ausschuss in Kürze vorlegen will. Nichts desto trotz halten wir eine Anhörung im Sozialausschuss, bei der Interessenvertreter, Vereine und Fachverbände zu Wort kommen, für dringend erforderlich. Ihre Anregungen sollten in die Umsetzung einfließen.