Zum ersten Kabinettsbeschluss zum Gesetzesentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer erklärt die pflegepolitische Sprecherin, Birte Pauls:
Der Gesetzentwurf ist der nächste Meilenstein zur Errichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein. Ich freue mich sehr, dass die Regierung nun den Beschluss des Landtages für dieses große und wichtige Gesetzesvorhaben auf den Weg bringt und wir neben Rheinland-Pfalz Vorreiter in Deutschland sind. Auch in anderen Bundesländern, wie Niedersachsen und Berlin sind Pflegekammern in Planung. Dieser Weg ist meines Erachtens nicht mehr aufzuhalten und wird der langjährigen Forderung der Beruflichen Pflege nach einer Selbstverwaltung endlich gerecht. Es geht hierbei ausschließlich um die Stärkung der Beruflichen Pflege. Übrigens gibt es bereits in 29 Ländern bereits die Selbstverwaltung der Pflege.
Die beruflich Pflegenden haben sich in einer vom Land in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage mehrheitlich für eine Selbstverwaltung der Pflege ausgesprochen.
Aktuell bestimmen berufsfremde Gruppen, was angeblich „gute Pflege“ ist. Mit der Pflegekammer wird sich das ändern. Sie ist als Körperschaft öffentlichen Rechts eine berufsständische Selbstverwaltungsorganisation, die hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Die wichtigsten Aufgaben sind: die Sicherung der berufsständischen Rechte und Pflichten durch Erlass einer Berufsordnung, die Beteiligung an Aus-, Fort- und Weiterbildung, Beratung der Mitglieder im Arbeitsalltag und ihrer Karriere, Qualitätssicherung und Qualitätserweiterung in der Pflege sowie die Registrierung der Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein. Sehr wichtig ist die angemessene Beteiligung bei allen pflegerelevanten Fragen und Gesetzgebungsverfahren. Das sind große Vorteile für die beruflich Pflegenden, aber auch für die Pflegebedürftigen.
Auch die Organisation der Kammer obliegt ausschließlich den Mitgliedern selber und nur sie alleine entscheiden z.B. über Höhe und Form der zum Teil kritisch diskutierten Mitgliedsbeiträge. Ich bin davon überzeugt, dass die KollegInnen demokratisch und verantwortungsvoll mit Rücksicht auf die verschiedenen Berufsgruppen und ihrer Heterogenität die (steuerabsetzungsfähigen) Mitgliedsbeiträge festsetzen werden.
In Rheinland-Pfalz hat der Gründungsausschuss der Pflegekammer seine Tätigkeit bereits aufgenommen und alle Akteure sind dabei. Arbeitgeber genauso wie Gewerkschaften. Das wünschen wir uns für Schleswig-Holstein auch. Denn neben der Pflegekammer brauchen wir starke Gewerkschaften, die Hand in Hand mit der Kammer für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen und leistungsgerechte Vergütungen der Pflegekräfte aushandeln. Und wir brauchen verantwortungsvolle, wertschätzende Arbeitgeber, die entsprechende Rahmenbedingungen im Arbeitsalltag schaffen. So kann eine hochwertige pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Schleswig-Holstein gesichert werden. In diesem Sinne freuen wir uns auf konstruktive Gespräche und eine gute Zusammenarbeit mit allen Akteuren.
Zusätzlich zur Pflegekammer arbeiten wir an einer weiteren Reduzierung von berufsfremden Tätigkeiten und einem Bürokratieabbau, einem Abbau von doppelten Kontrollstrukturen, einer kostenfreien Altenpflegeausbildung, einer Modernisierung der Ausbildung bis hin zum eigenständigen Pflegestudium und wir werden uns auf Bundesebene für einen gesetzlichen Personalbemessungsschlüssel einsetzen.