Zum 10jährigen Jubiläum des Friesisch-Gesetzes am 13.12.2014 erklärt die minderheitenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Birte Pauls:
Das Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum ist ein wichtiger Baustein der Minderheitenpolitik des Landes Schleswig-Holstein. Mit dem Gesetz erkennt das Land die in Schleswig-Holstein gesprochenen friesischen Sprachformen als Ausdruck des geistigen und kulturellen Reichtums des Landes an und fördert und schützt ihre Anwendung im öffentlichen Raum. Konkret können sich Bürgerinnen und Bürger in friesischer Sprache an Behörden im Kreis Nordfriesland und auf der Insel Helgoland wenden, Behörden können Formulare zweisprachig vorhalten, Landesgebäude müssen zweisprachig beschildert werden und Ortstafeln können zweisprachig beschriftet werden.
Das Gesetz wurde vor 10 Jahren einstimmig vom Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedet. Es konkretisiert den Anspruch aus unserer Landesverfassung auf Schutz und Förderung sowie die Umsetzung der Sprachencharta des Europarates.
Die Förderung der Sprache und Kultur der Friesen ist uns immer ein wichtiges Anliegen gewesen. Unsere Landesregierung hat sich in dieser Legislatur im Rahmen einer Vereinbarung mit den Friesen konkrete Ziele gesetzt und der Volksgruppe damit auch Planungssicherheit gegeben. Wir haben den Friesischunterricht in Schleswig-Holstein gestärkt und mit den aktuellen Haushaltbeschlüssen mehr Geld für die kulturelle Arbeit und für die Friesenstiftung eingestellt.
Wir werden uns auch weiterhin zusammen mit unserer Minderheitenbeauftragten Renate Schnack aktiv für den Erhalt der Sprache und Kultur der Friesen in unserem Land einsetzen.