Zum 25. Jahrestag der Aufnahme des Minderheitenschutzes in die Landesverfassung erklärt die minderheitenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Birte Pauls:
Als wir 1990 die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe in unsere Landesverfassung aufgenommen haben, zeichnete sich der blutige Zerfall Jugoslawiens an den Trennlinien zwischen Mehrheiten und Minderheiten ab. Auch in anderen Ländern Europas brachen ethnische Konflikte wieder auf, die unter dem Kommunismus eingefroren, aber in ihren Ursachen nicht beseitigt wurden.
Schleswig-Holstein hat 2012 – spät, aber immerhin – auch die Minderheit der deutschen Sinti und Roma unter den Schutz der Verfassung gestellt.
Das sollte uns nicht zu Hochmut verleiten. Wir nehmen mit Bestürzung zur Kenntnis, dass die Minderheit der Sorben in den neuen Bundesländern Ziel von rassistischen Angriffen wird, und natürlich ist mit der Änderung der Landesverfassung kein Ende nationaler, rassistischer und ethnischer Vorurteile in unserem Bundesland verbunden.
Der Verfassungsauftrag des Minderheitenschutzes bleibt daher auch für die Zukunft politische Verpflichtung für alle Demokraten. Wir bedanken uns bei den Angehörigen aller Minderheiten für eine gute und konstruktive Zusammenarbeit und für den regen Austausch zum Wohle eines guten Füreinanders von Mehrheiten und Minderheiten in unserem Land und in Nordschleswig.