Nun brauchen wir noch einen neuen Personalschlüssel für die Pflege

Birte Pauls, MdL Bild: SPD SH

Zur Verabschiedung des Entwurfs eines Pflegestärkungsgesetzes II heute im Bundeskabinett erklärt die pflegepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Birte Pauls:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht in die richtige Richtung und vollzieht in vielen Teilen die veränderte Realität in der Pflege nach. Vor allem setzt er einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um: Welche Leistungen künftig bezahlt werden, orientiert sich daran, was der oder die Betroffene noch selbst kann und wo sie oder er tatsächlich Unterstützung braucht. Dabei spielt es keine Rolle, ob er oder sie an einer Demenz oder körperlichen Einschränkung leidet. Positiv hervorzuheben ist, dass auch der Pflege-TÜV überarbeitet wird; das ist dringend erforderlich, da die derzeitige Regelung zu Bewertungen führt, die häufig mit der von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen erlebten Qualität ihrer Pflege nicht übereinstimmen.

Wer an Personal spart, spart an Sicherheit und Qualität in der Pflege. Deshalb ist es wichtig, dass ein neuer Personalbemessungsschlüssel für die Pflege erarbeitet wird, und zwar unter Einbezug des Sachverstandes der Pflegekräfte. Der Landtag hat bereits im September 2014 in einem Antrag „eine bundesweit einheitliche verbindliche Personalbemessung unter Berücksichtigung der individuellen krankheits- oder pflegebedingten Anforderungen in der Kranken- und Altenpflege“ gefordert. Damit könnten die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte deutlich verbessert werden. Wir wollen, dass sie ihren Beruf psychisch und physisch dauerhaft ausüben können und wollen und dass die Pflegeberufe attraktiv für BerufseinsteigerInnen sind.