Zur Berichterstattung der Schleswiger Nachrichten vom 15.01. Thema: Schulbegleitung
Für den Aufbau der Schulischen Assistenz, die bis Ende des Schuljahres 2015/2016 abgeschlossen sein soll, ist das Bildungsministerium federführend, Schulbegleitung ist ein individueller Anspruch aus den SGB VIII /XII. 2 Systeme – 2 Kassen.
Leider gibt es aber wohl leider weiterhin die Auffassung, dass Schulassistenz die Schulbegleitung ersetzt und die Leistungen für Schulbegleitung gestrichen werden könnten.
Diese politischen, anscheinend unterschiedlichen Auffassungen dürfen nicht auf den Rücken der Kinder und Familien ausgetragen werden, die eh schon unter hoher Belastung leiden. Das geht nicht! Es kann auch nicht angehen, dass unsere Kinder im Kreis Schleswig – Flensburg anders behandelt werden, als in anderen Kreisen.
Schulassistenz ist als systemische Unterstützung in der Klasse gedacht und kann und soll die individuellen Leistungsanspräche, die persönliche Schulbegleitung, für einzelne Schülerinnen und Schüler aus dem Sozialgesetzbuch nicht ersetzen.
Evtl. Überschneidungen der beiden Systeme, der sogenannte pädagogische Kernbereich, müssen ermittelt und individuell überprüft werden. Eine abschlägiger Bescheid für die Schulbegleitung ausschließlich mit der Begründung der Einführung von Schulassistenz ist daher nicht zulässig.
Von der „Expertenkommission Schulbegleitung“ in der auch Vertreter der Kommunen beteiligt waren, ist diese überprüfung so mit getragen worden, bzw. empfohlen worden. Ich bin der Meinung, dass die Belastung für Familien mit Kindern mit Behinderungen eh schon erheblich sind. Deshalb sollten wir alles dafür tun, dass diese Familien nicht zusätzlich verunsichert werden und deutlich machen, dass es mit der zusätzlichen Einrichtung der Schulassistenz zu einer Verbesserung der benötigten Unterstützung für die Kinder kommt.