
Zu den Aufgaben der schulischen Assistenz gehören Hilfestellung bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen in der Klasse, Mitwirken bei spezifischen Fördermaßnahmen für Gruppen oder einzelne Schülerinnen und Schüler, Hilfe bei pädagogischen Angeboten außerhalb des Unterrichtes wie Projekt- und Sporttage, Schul- und Klassenfeste. Sie ersetzen nicht die individuelle Schulbegleitung einzelner Schülerinnen und Schüler.
Landesweit sind 349 Schulassistenzkräfte beim Land Schleswig-Holstein angestellt. Zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen, die von Schulträgern oder über freie Träger eingestellt und vom Land finanziert werden, gibt es dann 542 Schulassistentinnen und Schulassistenten. Eingesetzt werden sie an den 477 öffentlichen Grundschulen, 43 Schulen der dänischen Minderheit und 26 Grundschulen in privater Trägerschaft. Birte Pauls, SPD-Landtagsabgeordnete aus Schleswig „Das sind 542 Kräfte an unseren Grundschulen, die vorher nicht da waren und jetzt allen Grundschulen und allen Kindern dort helfen. Es sind auch 542 wichtige Bausteine für die Inklusion.“
Inklusion sei eine wichtige und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, also auch von Schulen. „Unsere Schulen brauchen auf diesem Weg Unterstützung – deshalb wurden die Mittel für Inklusion seit 2012 kontinuierlich erhöht. Diese Unterstützung ist leider nicht selbstverständlich. Mehrbedarfe hatten CDU und FDP in der letzten Legislaturperiode nämlich noch bestritten“, so Birte Pauls weiter. Mit der Einführung der Schulassistenz arbeite man weiter an einem Paradigmenwechsel: „Es soll nicht mehr erst ein „Mangel“ bei einem Kind festgestellt werden, um die erforderlichen Ressourcen zu erhalten. Schon gar nicht sollen ohnehin schwer belastete Eltern von Pontius zu Pilatus laufen, um Unterstützung zu erreichen. Wir sind noch nicht am Ziel, aber auf einem richtigen und guten Weg dahin.
Das Land hatte die Auswahl aus über 1.300 Bewerbungen. Die Qualifikation der Schulassistenten reicht von Erzieherin/Erzieher über Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Therapeuten und andere Personen mit pädagogischen Ausbildungen oder Studiengängen bis zu sozial erfahrenen Personen, die z.B. aus der Hausaufgabenbetreuung kommen. Die Assistenzkräfte werden vom Land unbefristet eingestellt und erhalten im Durchschnitt Beschäftigungsverhältnisse mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Da die Aufgabenstellung neu ist, erhalten alle eine achttägige Zertifikatsfortbildung.
Schleswig-Holstein hat eine lange Tradition bei der integrativen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf. Schon seit 1990 gibt es im Schulgesetz ein Wahlrecht für Eltern, ob sie ihr Kind an eine Förderschule oder eine allgemeinbildende Schule geben wollen. Seit 25 Jahren ist die Integrationsquote in jedem Jahr um zwei bis vier Prozent gestiegen. Birte Pauls: „Jetzt befinden wir uns auf dem Weg von der Integration zur Inklusion, wobei klar ist: Es wird weiterhin Förderschulen geben müssen.“