Die Jamaika-Koalition verhindert faire Löhne

Zur heutigen Beschlussfassung im Sozialausschuss zum „vergaberechtlichen Mindestlohn“ erklärt die sozialpolitische Sprecherin, Birte Pauls:

„Die Referenzgröße für den vergaberechtlichen Mindestlohn soll dem Grundentgelt der untersten Entgeltgruppe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder entsprechen.

Dies bedeutet: Ab dem 01.01.2018 müsste der vergaberechtliche Mindestlohn bei 10,22 Euro brutto liegen. Dies wäre die logische Konsequenz, wenn wir in Schleswig-Holstein weiter öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen geben, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen entsprechenden vergaberechtlichen Mindestlohn zahlen. Das Land Schleswig-Holstein muss mit gutem Beispiel vorangehen, um gute Arbeit und faire Löhne zu garantieren.

Zum Leidwesen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lehnt die Jamaika-Koalition die Erhöhung des Vergabemindestlohnes heute im Sozialausschuss ab!“