Mehr Geld für den Theaterbau!

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Bericht aus der Ratsversammlung der Stadt Schleswig vom 11.02.2019.

Fraktionsbildung Bündnis für Bürger/Grüne (Hempel und Harder)

Nachdem Ratsherr Hansen aufgrund eines persönlichen Zerwürfnisses mit Ratsherrn Harder (BfB) aus dem BfB ausgetreten ist, hat er sich sofort nahtlos der Fraktion der Freien Wählern Schleswig (FWS) angeschlossen. Einen Tag später haben Ratsherr Harder und Ratsherr Hempel (Grüne, aber bisher fraktionslos) dann erklärt, dass sie nun eine gemeinsame Fraktion bilden wollen. Dieses wurde zu Beginn der Sitzung von der Bürgervorsteherin mitgeteilt.

Daraufhin beantragte die CDU im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags, die neue Fraktion nicht zuzulassen. Im Vorwege hatte der Bürgermeister eine Bewertung der Rechtslage vorgenommen und der Ratsversammlung mitgeteilt, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Fraktion bestehen. Insbesondere aufgrund des Zeitpunkts der Bildung der neuen Fraktion.

Grundsätzlich sind die Ratsmitglieder frei in der Bildung von Fraktionen. Lt. Bürgermeister, der sich dabei auf die Gemeindeordnung und die Aussagen der Kommunalaufsicht bezieht, wäre jedoch eine Fraktionsbildung unzulässig, wenn die Fraktionsbildung nur zustande kommt, um zusätzliche finanzielle Mittel zu erhalten oder wenn sie lediglich in der Absicht gebildet wird, einer anderen Fraktion Sitze in den Ausschüssen streitig zu machen. In diesem Fall geht die Fraktionsbildung Harder/Hempel zu Lasten der CDU.

Weder Herrn Harder noch Herrn Hempel ist es gelungen, nachvollziehbar darzulegen, dass diese Fraktionsbildung auch ohne den Weggang von Herrn Hansen zustande gekommen wäre.

Daher konnte die Rechtsauffassung des Bürgermeisters letztendlich nicht widerlegt werden und die SPD hat dem CDU-Antrag zugestimmt.

Aus Sicht der SPD ist das Verhalten der Ratsherren, die offenbar willkürlich die Fraktionen wechseln sehr fragwürdig. Wenn man für eine Partei oder eine Wählergemeinschaft zur Kommunalwahl antritt und sich dann – aus welchen Gründen auch immer – trennt, dann sollte man so fair sein und sein Mandat zurückgeben.

Beschluss über die weitere Vorgehensweise zum Bau einer Theaterspielstätte

Nachdem sowohl das Land und auch der Kreis Schleswig-Flensburg erklärt haben, die bestehende Deckungslücke in Höhe von 2,5 Mio. € mit jeweils 1 Mio. € abzudecken, hat die Ratsversammlung mit dem Beschluss die noch fehlenden 500 TE zur Verfügung zu stellen, den Weg frei gemacht, um die 2. und 3. Stufe des Architektenwettbewerbs in Gang zu setzen.

Die SPD hat dem zugestimmt und sieht diesen Beschluss als wichtigen Schritt zum Erhalt des Theaterstandortes Schleswig und zum Erhalt des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters. Zusammen mit dem Betrieb der Heimat haben wir in Schleswig dann ein in der gesamten Region einmaliges kulturelles Angebot an diesem Standort.

Beschluss zur dauerhaften Integrationsarbeit in der Stadt Schleswig

Eine befristete Stelle wurde entfristet. Die Integrationsarbeit wird nicht als vorübergehende, sondern als dauerhafte Aufgabe gesehen. Der Beschluss fiel einstimmig. Die Stelle wird aus Fördermitteln des Landes bezahlt. Die Förderung ist bis Ende des Jahres befristet. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Fördermittel auch im nächsten Jahr fließen.

Beschluss über die Förderung des Hospiz-Neubaus

Es wurde beschlossen, dass die Stadt 0,50 € je Einwohner als Zuschuss für den Hospiz-Neubau zur Verfügung zu stellt. Das sind dann rd. 12.500,– €. Die umliegenden Ämter haben einen gleichlautenden Beschluss gefasst. Dieser Beschluss ist ein gutes Signal an die Hospiz-Stiftung, dass die Stadt Schleswig zu dieser überaus wichtigen Einrichtung steht.

Beschluss über die Aufhebung von Sperrvermerken im Stellenplan

In den Haushaltsberatungen im November hatte die Verwaltung eine Reihe von Stellen beantragt, die seitens der Politik auch grundsätzlich befürwortet wurden. Im Dezember hatte die CDU allerdings den Antrag gestellt, die Stellen mit einem Sperrvermerk zu versehen und den beantragten Stellenumfang jeder einzelnen Stelle gutachterlich bewerten zu lassen. Die SPD hatte dem nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass dadurch keine zeitlichen Verzögerungen entstehen. Dieses hatte der Bürgermeister dann auch zugesagt. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen vor. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Verwaltung im Wesentlichen bestätigt wird. Zwei Abweichungen gab es: bei 1,5 beantragten Stellen für Techniker im Bereich Elektrik und Hochbau hat der Gutachter stattdessen 1,0 Ingenieursstellen vorgeschlagen sowie das Outsourcen einer Bestandsaufnahme. Dieser Vorschlag wurde angenommen, ist jedoch keine wesentliche Einsparung. Erhebliche Diskussionen verursachte der Vorschlag des Gutachters, die Stelle Verkehrsplaner erst nach Rückübertragung des Tiefbaus zu beurteilen. Das ärgerte insbesondere die SPD und die Grünen. SPD-Fraktionsvorsitzender Stephan Dose: „Das bedeutet dann doch eine Verzögerung bei der Stellenbesetzung. Diese kann dann erst Ende des Jahres erfolgen. Damit können wesentliche Maßnahmen hinsichtlich des Radwegekonzepts nicht durchgeführt werden. Dieses gilt auch für den geplanten Radschnellweg vom Bahnhof über die Innenstadt bis zur alten Kreisbahntrasse. Ein Projekt mit einem Umfang von rd. 1,8 Mio. €, Fördermittelanteil bis zu 90 %. Durch die späte Stellenbesetzung gehtdie Förderung möglicherweise verloren. Da macht es keinen Sinn, um Zehntel-Anteile dieser Stelle zu diskutieren.“ Es wurde dann mit 20:11 Stimmen entschieden, die Stelle sofort frei zu geben.

Beschluss städtebauliche Sanierungsmaßnahme St. Jürgen – Programm Soziale Stadt

Auf Vorschlag der SPD im Sozialausschuss wurde die Wiederaufnahme in das Programm Soziale Stadt geprüft. Nach einer entsprechenden Interessenbekundung durch die Stadt hat sich das Innenministerium den Stadtteil angesehen und die Stadt dann gebeten sich für die Aufnahme ins Programm zu bewerben. Mit dem Programm soziale Stadt können städtebauliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Probleme verbessert werden. Vorab muss eine vorbereitende Untersuchung und dann ein Integriertes Entwicklungskonzept erarbeitet werden. Für den Stadtteil St. Jürgen kann diese Fördermaßnahme einen wirklichen Gewinn bedeuten. Es werden nicht nur bauliche, sondern auch soziale Maßnahmen wie z. B. Stadtteilfonds gefördert oder Begegnungszentren.

Beschluss über die Gestaltungssatzung der Stadt Schleswig

Die Gestaltungssatzung wurde in der Novembersitzung der Ratsversammlung schon beschlossen. Im Nachgang gab es jedoch noch einige Hinweise seitens des Innenministeriums. Diese wurden von der Verwaltung aufgenommen und einige im Wesentlichen nicht gravierende Änderungen vorgenommen. (Sachlicher Geltungsbereich, Baulinien im B-Plan nicht in Gestaltungssatzung). Positiv für die betroffenen Anwohner ist die Regelung, dass Maßnahmen jetzt nicht mehr nicht vorab beantragt werden müssen, dazu gibt es keine rechtliche Grundlage. Allerdings erhöht sich dadurch der Verwaltungsaufwand für Kontrollen.

Rückübertragung des Bereichs Tiefbau

Vor etwa zwei Jahren wurde der Bereich Tiefbau an die Stadtwerke übertragen. In der Evaluierung wurde jedoch festgestellt, dass Synergieeffekte nicht wie erwartet eingetreten sind und es stattdessen zu höheren Reibungsverlusten zwischen Stadtwerken und Bauamt gekommen ist. Werkleitung und Bürgermeister haben daher vorgeschlagen, den Bereich Tiefbau wieder zurückzuführen.

Schleswig, 14.11.2019

Stephan Dose

Für die SPD in der Ratsversammlung: Christoph Dahl, Stephan Dose, Eckhard Haeger, Maren Korban, Jürgen Lorenzen, Eike Ockert, Corinna Philipsen